Jedes Jahr lassen Steuerpflichtige in der Schweiz Hunderte bis Tausende Franken liegen, weil sie Abzüge übersehen. Die Steuererklärung ist kein Ort für Bescheidenheit: Alles, was das Gesetz erlaubt, solltest du auch geltend machen.
Dieser Guide gibt dir einen Überblick über die wichtigsten Abzüge für 2026 - mit konkreten Beträgen, aufgeteilt nach Angestellten und Selbstständigen. Dazu die grösste Neuerung des Jahres: die rückwirkende Säule-3a-Nachzahlung.
Die grösste Neuerung 2026: Säule 3a rückwirkend nachzahlen
Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine neue Regelung: Wer den maximalen Säule-3a-Beitrag nicht voll ausschöpft, kann die Lücke später nachholen - bis zu 10 Jahre rückwirkend. Im Steuerjahr 2026 sind erstmals Nachzahlungen möglich.
Wichtig: Nur Lücken ab dem Jahr 2025 können nachgeholt werden. Versäumte Einzahlungen aus früheren Jahren (vor 2025) sind nicht nachholbar.
Konkret für 2026: Wer 2025 den Maximalbetrag nicht ausgeschöpft hat, kann die Differenz 2026 zusätzlich zum regulären Beitrag einzahlen und steuerlich geltend machen.
Maximaler Jahresbeitrag: CHF 7'258 (mit Pensionskasse) oder CHF 36'288 (ohne Pensionskasse).
Die 10-Jahres-Frist baut sich schrittweise auf: 2026 kannst du maximal für 2025 nachholen, 2027 für 2025 und 2026, und so weiter. In einigen Jahren wird das ein kraftvoller Steuerhebel - aber nur, wenn du jetzt schon dran denkst, Lücken zu dokumentieren.
Prüfe bei deiner 3a-Stiftung (Bank oder Versicherung), ob du 2025 den Maximalbetrag einbezahlt hast. Falls nicht: 2026 nachholen und den Betrag in der Steuererklärung abziehen. Besonders lohnend in Jahren mit hohem Einkommen.
Abzüge für Angestellte
Als Angestellte oder Angestellter hast du eine Reihe von Abzügen, die oft unterschätzt werden. Hier die wichtigsten:
1. Berufskosten (Pauschale)
Berufskostenpauschale
Deckt Arbeitsweg, Verpflegung und übrige Berufsauslagen ab. Bei höheren tatsächlichen Kosten (z.B. langer Arbeitsweg, Spezialkleidung) lohnt sich die effektive Abrechnung statt der Pauschale.
2. Säule 3a
Gebundene Vorsorge (Säule 3a)
Der wohl bekannteste Abzug - und trotzdem zahlen viele nicht den Maximalbetrag ein. Jeder Franken, den du einzahlst, reduziert dein steuerbares Einkommen 1:1.
3. BVG-Einkauf (Pensionskasse)
Einkauf in die Pensionskasse
Hast du in deinem BVG-Ausweis eine Einkaufslücke? Dann kannst du freiwillig einzahlen - und den gesamten Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen. Bei grossen Lücken kannst du die Einzahlung über mehrere Jahre verteilen, um den Steuervorteil zu maximieren.
4. Weiterbildungskosten
Aus- und Weiterbildung
Kurse, Seminare, Fachbücher - sofern sie berufsbezogen sind. Auch Umschulungen können abzugsfähig sein. Belege sorgfältig aufbewahren.
5. Doppelverdienerabzug
Abzug für Ehepaare mit zwei Einkommen
Wenn beide Ehepartner erwerbstätig sind, gibt es auf Bundesebene einen Abzug. Wird oft vergessen, weil er automatisch klingt - ist er aber nicht. Prüfe, ob er korrekt erfasst ist.
6. Kinderbetreuungskosten
Drittbetreuung von Kindern
Kita, Tagesmutter, schulergänzende Betreuung - alles abzugsfähig. Der Maximalbetrag auf Bundesebene liegt bei CHF 25'800 pro Kind. Die Kantone haben teilweise andere Limite.
📋 Passend zu diesem Artikel
Alle 50+ Abzüge auf einen Blick
Unsere Steuer-Checkliste enthält alle Abzüge für Angestellte, Selbstständige und Immobilienbesitzer - mit Maximalbeträgen und Praxistipps. Ein Jahr lang Zugang inklusive Updates.
Abzüge für Selbstständige
Als Selbstständige oder Selbstständiger hast du neben den allgemeinen Abzügen zusätzliche Möglichkeiten. Die Grenze zwischen Privat- und Geschäftsausgaben ist entscheidend.
7. Geschäftskosten vollständig abziehen
Alle Kosten, die für die Geschäftstätigkeit nötig sind, darfst du abziehen:
- Büro / Coworking-Miete
- Software, Lizenzen, Hosting
- Arbeitsmaterial, Fachliteratur
- Geschäftsfahrzeug (anteilig bei Privatnutzung)
- Telefon und Internet (geschäftlicher Anteil)
- Versicherungen (Berufshaftpflicht, Betriebsversicherung)
Führe ein separates Geschäftskonto. Gemischte Kosten (z.B. Handy privat/geschäftlich) solltest du mit einer nachvollziehbaren Quote aufteilen - z.B. 70/30.
8. AHV-Beiträge für Selbstständige
Als Selbstständiger zahlst du AHV/IV/EO selbst. Diese Beiträge sind vollständig abzugsfähig. Vergiss nicht, auch die Beiträge an die Familienausgleichskasse (FAK) geltend zu machen.
9. MWST-Schwelle beachten
Die MWST-Pflicht greift ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000. Darunter bist du befreit - kannst dich aber freiwillig registrieren, wenn du viel Vorsteuer geltend machen willst (z.B. bei hohen Investitionen).
Abzüge, die fast alle vergessen
Es gibt eine Reihe von Abzügen, die in keiner der üblichen Kategorien auffallen - aber bares Geld wert sind:
Vermögensverwaltungskosten
Wer Wertschriften besitzt (Aktien, Fonds, ETFs), kann eine Pauschale für Verwaltungskosten abziehen. Der genaue Betrag hängt vom Kanton ab - einige akzeptieren auch den effektiven Nachweis.
Krankheits- und Unfallkosten
Zahnarzt, Brille, Physio - was die Krankenkasse nicht übernimmt und einen gewissen Prozentsatz des Einkommens übersteigt, ist abzugsfähig. Sammle alle Belege über das Jahr.
Spenden
Spenden an gemeinnützige Organisationen mit Sitz in der Schweiz sind abzugsfähig. Mindestbetrag und Maximum variieren nach Kanton.
Schuldzinsen
Hypothekarzinsen, aber auch Zinsen auf Privatdarlehen oder Kreditkartenschulden - abzugsfähig bis zur Höhe des Vermögensertrags plus CHF 50'000.
Checkliste: So holst du das Maximum raus
- Säule 3a ausschöpfen - und Nachzahlungsmöglichkeit 2026 prüfen
- BVG-Einkauf prüfen - Pensionskassenausweis anfordern, Lücke berechnen
- Belege sammeln - das ganze Jahr über, nicht erst im Februar
- Berufskostenpauschale hinterfragen - effektive Kosten oft höher
- Weiterbildung planen - Budget von CHF 13'000 bewusst nutzen
- Kinderbetreuung dokumentieren - Rechnungen und Zahlungsbelege aufbewahren
- Vermögensverwaltungspauschale - nicht vergessen, falls Wertschriften vorhanden
- Krankheitskosten addieren - auch Kleinbeträge summieren sich
- Spenden belegen - Quittungen aufbewahren
- Kantonsunterschiede beachten - was in Zürich gilt, gilt nicht unbedingt in Bern
Im Zweifelsfall: Abzug geltend machen und Beleg beilegen. Das Steueramt wird streichen, was es nicht akzeptiert. Aber was du nicht deklarierst, bekommst du garantiert nicht.
Fazit
Die Steuererklärung in der Schweiz ist kein unlösbares Rätsel - aber sie belohnt, wer sich vorbereitet. Die grössten Hebel sind die Säule 3a (inklusive der neuen Nachzahlungsregel), der BVG-Einkauf und die konsequente Dokumentation aller Berufs- und Weiterbildungskosten.
Wer systematisch vorgeht, spart schnell mehrere Hundert bis Tausend Franken pro Jahr. Das gilt für Angestellte genauso wie für Selbstständige.
📋 Passend zu diesem Artikel
Kein Geld mehr verschenken
Dieser Artikel gibt dir einen Überblick - unsere Steuer-Checkliste gibt dir die komplette Liste aller Abzüge mit konkreten Beträgen, Kantonsunterschieden und einer Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Häufig gestellte Fragen
Was sind die wichtigsten Steuerabzüge in der Schweizer Steuererklärung?
Die wichtigsten Abzüge sind: Berufskosten (pauschale 3% des Nettolohns, mind. CHF 2.300, max. CHF 4.800), auswärtige Verpflegung (CHF 3.200/Jahr), Fahrtkosten (ÖV oder Auto bis max. CHF 700 direkte Bundessteuer), Säule 3a (bis CHF 7.258 bei Angestellten), Versicherungsprämien und Krankheitskosten.
Bis wann muss die Steuererklärung in der Schweiz eingereicht werden?
Die Frist variiert je nach Kanton, liegt aber meist zwischen dem 31. März und dem 30. September des Folgejahres. Die meisten Kantone gewähren auf Antrag eine kostenlose Fristverlängerung. In Zürich ist die Standardfrist der 31. März, mit automatischer Verlängerung auf den 30. September möglich.
Kann ich Homeoffice-Kosten in der Steuererklärung abziehen?
Als Angestellter kannst du einen anteiligen Homeoffice-Abzug geltend machen, wenn du regelmässig von zu Hause arbeitest und keinen anderen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber nutzen kannst. Der Abzug beträgt 20% der Wohnraumkosten (Miete/Nebenkosten), anteilig zur Zimmerzahl. Als Selbstständiger ist ein voll eingerichtetes Arbeitszimmer voll abzugsfähig.
Was passiert, wenn ich die Steuererklärung nicht einreiche?
Wer die Steuererklärung nicht oder zu spät einreicht, riskiert eine Busse (je nach Kanton CHF 50-1.000+) und eine Ermessenseinschätzung durch das Steueramt - das bedeutet, das Amt schätzt dein Einkommen und nimmt in der Regel hohe Werte an. Besser: Fristverlängerung beantragen statt ignorieren.
Weiterführende Artikel
- Steuern optimieren als Selbstständiger in der Schweiz 2026
- Säule 3a Schweiz 2026: Maximalbetrag, Nachzahlung & Steuern
Quellen
Alle Angaben in diesem Artikel basieren auf offiziellen Quellen. Hier kannst du die Zahlen selbst nachprüfen:
- Säule 3a Maximalbeträge 2026: Eidg. Finanzdepartement EFD
- Säule 3a Nachzahlung (Regelung ab 2025): Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
- Abzüge, Ansätze und Tarife (Direkte Bundessteuer): Eidg. Steuerverwaltung ESTV
- Kinderdrittbetreuungsabzug 2026 (CHF 25'800): Steuerverwaltung Kanton Bern (PDF)
- MWST-Pflicht & Steuersätze: ESTV - Mehrwertsteuer
- Obligationenrecht (Buchhaltungspflicht): Fedlex - OR Art. 957ff