Die Säule 3a ist das stärkste legale Steuerspar-Instrument in der Schweiz. Trotzdem nutzen viele es nicht oder nicht optimal. Und seit 2026 gibt es eine fundamentale Neuerung: Du kannst verpasste Einzahlungen erstmals nachholen.
In diesem Guide erfährst du alles, was du 2026 über die Säule 3a wissen musst - von den aktuellen Maximalbeträgen über die neue Nachzahlungsregel bis zu den cleveren Strategien beim Bezug. Alle Zahlen basieren auf offiziellen Quellen (ESTV, BSV, EFD).
Was ist die Säule 3a?
Die Säule 3a gehört zur privaten Vorsorge im Schweizer 3-Säulen-System. Sie ergänzt die AHV (1. Säule) und die Pensionskasse (2. Säule). Im Unterschied zur freien Vorsorge (Säule 3b) ist die Säule 3a steuerlich privilegiert - du zahlst weniger Steuern, wenn du einzahlst.
Der Deal ist einfach: Du parkst Geld für dein Alter, dafür darfst du den Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen. Im Gegenzug ist das Geld gebunden - du kommst nur unter bestimmten Bedingungen vorzeitig dran.
Wer darf einzahlen?
In die Säule 3a einzahlen darf grundsätzlich jede Person, die:
- Ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen hat - egal ob angestellt oder selbstständig
- In der Schweiz arbeitet - auch Grenzgänger und Personen mit Wohnsitz im Ausland, sofern sie den Schweizer Sozialversicherungen unterstehen
- Taggelder der Arbeitslosenversicherung bezieht
- Teilinvalide Personen mit AHV-pflichtigem Erwerbseinkommen
Einzahlungen sind bis 5 Jahre nach Erreichen des Referenzalters (65 Jahre) möglich, vorausgesetzt du bist weiterhin erwerbstätig.
Nicht erwerbstätige Personen - zum Beispiel Hausfrauen, Hausmänner oder Studierende ohne Nebenjob - dürfen nicht in die Säule 3a einzahlen. Auch Rentnerinnen und Rentner ohne Erwerbseinkommen sind ausgeschlossen.
Maximalbetrag 2026: So viel darfst du einzahlen
Der Maximalbetrag für die Säule 3a bleibt 2026 unverändert gegenüber 2025. Das hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) am 17. November 2025 bestätigt.
Kleiner Beitrag (mit Pensionskasse)
Für Arbeitnehmende und Selbstständige, die einer Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule (Pensionskasse) angeschlossen sind. Das betrifft die grosse Mehrheit der Angestellten.
Grosser Beitrag (ohne Pensionskasse)
Für Selbstständigerwerbende ohne 2. Säule. Der Betrag ist auf 20% des Netto-Erwerbseinkommens begrenzt, maximal CHF 36'288. Diese Regelung macht die Säule 3a für Selbstständige ohne Pensionskasse besonders wichtig.
Entwicklung der Maximalbeträge
| Jahr | Mit Pensionskasse | Ohne Pensionskasse |
|---|---|---|
| 2026 | CHF 7'258 | CHF 36'288 |
| 2025 | CHF 7'258 | CHF 36'288 |
| 2024 | CHF 7'056 | CHF 35'280 |
| 2023 | CHF 7'056 | CHF 35'280 |
| 2022 | CHF 6'883 | CHF 34'416 |
Zahle den Maximalbetrag möglichst früh im Jahr ein - nicht erst im Dezember. So profitierst du bei Wertschriftenlösungen länger vom Zinseszins- und Renditeeffekt.
Neu ab 2026: Nachzahlung verpasster Beiträge
Das ist die grösste Neuerung seit Einführung der Säule 3a 1987: Ab dem Steuerjahr 2026 kannst du verpasste Einzahlungen nachholen. Wer in der Vergangenheit nicht den vollen Maximalbetrag eingezahlt hat, kann die Lücke nachträglich schliessen.
Die wichtigsten Regeln zur Nachzahlung
- Nur Lücken ab 2025: Nachzahlungen sind ausschliesslich für Beitragslücken möglich, die ab dem 1. Januar 2025 entstanden sind. Verpasste Einzahlungen aus 2024 oder früher sind unwiderruflich verloren.
- Frühester Einkauf 2026: Die erste Nachzahlung ist 2026 möglich - für eine Lücke aus dem Jahr 2025.
- Maximale Nachzahlung pro Jahr: CHF 7'258 - der sogenannte "kleine Beitrag". Das gilt auch für Selbstständige ohne Pensionskasse.
- Zuerst regulär einzahlen: Du musst im Jahr der Nachzahlung zuerst den ordentlichen Maximalbetrag voll einzahlen. Erst dann ist eine Nachzahlung möglich.
- 10 Jahre Zeit: Du hast 10 Jahre, um eine Lücke zu schliessen. Eine Lücke aus 2025 kannst du also bis Ende 2035 nachholen.
- Alles oder nichts pro Lückenjahr: Die Lücke eines Jahres muss in einer einzigen Nachzahlung geschlossen werden. Teilzahlungen sind nicht möglich - was du nicht vollständig nachzahlst, verfällt.
Du hast 2025 nur CHF 3'000 statt CHF 7'258 in die Säule 3a eingezahlt. Lücke: CHF 4'258.
Im Jahr 2026 zahlst du zuerst den regulären Beitrag von CHF 7'258 ein. Dann kannst du zusätzlich CHF 4'258 als Nachzahlung für 2025 leisten. Total Steuerabzug 2026: CHF 11'516.
Hättest du 2025 gar nichts eingezahlt, wäre die Nachzahlung CHF 7'258 - also total CHF 14'516 Steuerabzug im Jahr 2026.
Voraussetzungen für die Nachzahlung
- AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen - sowohl im Lückenjahr als auch im Jahr der Nachzahlung
- Regulärer Beitrag voll eingezahlt im Jahr der Nachzahlung
- Keine Altersleistungen bezogen - wer bereits 3a-Guthaben im Rahmen der Pensionierung bezogen hat, darf keine Nachzahlungen mehr leisten
In Jahren mit tiefem Einkommen (Auszeit, Weiterbildung, Aufbauphase der Selbstständigkeit) kann es sich lohnen, bewusst auf die 3a-Einzahlung zu verzichten und sie in einem Jahr mit höherem Einkommen nachzuholen. Denn der Steuerabzug wirkt bei höherem Grenzsteuersatz stärker. Aber Achtung: Du verzichtest dabei auf den Zinseszins-Effekt in der Zwischenzeit.
Steuerabzug: So viel sparst du konkret
Der Steuerabzug der Säule 3a wirkt dreifach: Du sparst Einkommenssteuer bei Bund, Kanton und Gemeinde. Die konkrete Ersparnis hängt von deinem steuerbaren Einkommen und Wohnort ab.
Steuerersparnis nach Einkommensklasse (Beispiel Zürich)
| Steuerbares Einkommen | Grenzsteuersatz (ca.) | Ersparnis bei CHF 7'258 |
|---|---|---|
| CHF 50'000 | ca. 22% | ca. CHF 1'600 |
| CHF 80'000 | ca. 28% | ca. CHF 2'030 |
| CHF 120'000 | ca. 33% | ca. CHF 2'400 |
| CHF 200'000 | ca. 37% | ca. CHF 2'685 |
Die Grenzsteuersätze variieren stark je nach Kanton. In Zug oder Schwyz sind sie deutlich tiefer als in Genf oder Basel-Stadt. Trotzdem lohnt sich die Säule 3a in praktisch jedem Kanton.
Zusätzliche Steuervorteile während der Laufzeit
- Kein Vermögenssteuern: Säule-3a-Guthaben sind von der Vermögenssteuer befreit
- Keine Verrechnungssteuer: Zinsen und Erträge innerhalb der Säule 3a sind steuerfrei
- Keine Einkommenssteuer auf Erträge: Dividenden und Kursgewinne von 3a-Wertschriftenlösungen werden nicht besteuert
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Wann und wie die Säule 3a beziehen?
Die Säule 3a ist gebunden - du kannst nicht einfach jederzeit darauf zugreifen. Es gibt genau definierte Gründe für einen Bezug.
Regulärer Bezug
Altersleistungen dürfen frühestens 5 Jahre vor und spätestens 5 Jahre nach Erreichen des Referenzalters (65 Jahre) ausbezahlt werden.
Vorzeitiger Bezug: 5 Gründe
1. Erwerb von Wohneigentum
Für den Kauf oder Bau von selbstbewohntem Wohneigentum. Auch für Renovationen, Rückzahlung von Hypotheken oder Beteiligung an einer Wohnbaugenossenschaft. Nur alle 5 Jahre möglich.
2. Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
Wenn du dich selbstständig machst oder die Art deiner Selbstständigkeit grundlegend änderst. Der Bezug muss innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Selbstständigkeit erfolgen.
3. Endgültiges Verlassen der Schweiz
Bei Auswanderung wird das gesamte 3a-Guthaben ausbezahlt. Bei Wegzug in ein EU/EFTA-Land und Unterstellung unter die dortige obligatorische Vorsorge kann nur der überobligatorische Teil bezogen werden.
4. Bezug einer IV-Rente
Wenn du eine ganze Invalidenrente der IV beziehst und das Invaliditätsrisiko nicht versichert ist.
5. Einkauf in die Pensionskasse (2. Säule)
3a-Guthaben können für einen Einkauf in die 2. Säule verwendet werden.
Besteuerung beim Bezug
Beim Bezug fällt eine einmalige Kapitalauszahlungssteuer an. Diese wird getrennt vom übrigen Einkommen berechnet - zu einem reduzierten Satz. Je nach Kanton und Betrag liegt die Steuerbelastung zwischen circa 3% und 12%.
Wichtig: Die Kapitalauszahlungssteuer ist progressiv. Je höher der Betrag, den du in einem Jahr beziehst, desto höher der Steuersatz. Alle Bezüge im gleichen Jahr (3a und Pensionskasse) werden zusammengerechnet.
Gestaffelter Bezug: So sparst du Tausende Franken Steuern
Weil die Kapitalauszahlungssteuer progressiv ist, lohnt es sich, den Bezug auf mehrere Jahre zu verteilen. Das funktioniert am besten mit mehreren 3a-Konten.
So funktioniert die Strategie
- Mehrere Konten eröffnen: Verteile deine Einzahlungen auf 3 bis 5 separate 3a-Konten
- Gestaffelt beziehen: Löse in den Jahren vor und nach der Pensionierung jeweils nur ein Konto pro Jahr auf
- Progression brechen: Statt CHF 200'000 auf einmal zu beziehen, beziehst du 5 × CHF 40'000 über 5 Jahre
Ausgangslage: CHF 200'000 Säule-3a-Guthaben, Wohnort Kanton Zürich, alleinstehend
Bezug auf einmal: Kapitalauszahlungssteuer ca. CHF 15'000 - 18'000
Gestaffelter Bezug über 5 Jahre (je CHF 40'000): Kapitalauszahlungssteuer total ca. CHF 7'500 - 9'000
Ersparnis: circa CHF 7'000 - 9'000 - nur durch die Verteilung auf mehrere Jahre.
3 bis 5 Konten sind für die meisten Personen optimal. Manche Kantone (z.B. Schwyz, Appenzell Innerrhoden) besteuern Kapitalauszahlungen ohnehin zu einem tiefen Pauschalsatz - dort bringt das Splitting weniger. Prüfe die Regeln deines Kantons.
Wichtig: Teilbezüge sind nicht möglich
Du kannst ein 3a-Konto nur komplett auflösen - Teilbezüge gibt es nicht (ausser beim Vorbezug für Wohneigentum). Deshalb ist es entscheidend, von Anfang an mehrere Konten zu führen.
Konto oder Wertschriften: Was ist besser?
Für die Säule 3a gibt es zwei Anlageformen:
3a-Sparkonto
- Vorteile: Kein Verlustrisiko, einfach, garantierter (wenn auch tiefer) Zins
- Nachteile: Tiefe Rendite (aktuell circa 0.5 - 1.2% p.a.), verliert real an Kaufkraft bei Inflation
- Geeignet für: Personen nahe am Referenzalter (unter 5 Jahre bis Bezug) oder sehr risikoaverse Sparer
3a-Wertschriftenlösung
- Vorteile: Höhere Renditeerwartung (historisch 4 - 7% p.a. bei Aktienfonds), profitiert vom Zinseszins über Jahrzehnte
- Nachteile: Kursschwankungen, in schlechten Börsenjahren temporäre Verluste
- Geeignet für: Personen mit Anlagehorizont über 10 Jahre
Sparkonto (1% p.a.): CHF 7'258 pro Jahr × 30 Jahre = eingezahlt CHF 217'740, Endwert ca. CHF 253'000
Wertschriften (5% p.a.): CHF 7'258 pro Jahr × 30 Jahre = eingezahlt CHF 217'740, Endwert ca. CHF 508'000
Der Unterschied: rund CHF 255'000 - ausschliesslich durch die höhere Rendite. Natürlich sind vergangene Renditen keine Garantie für die Zukunft.
Die 5 häufigsten Fehler bei der Säule 3a
1. Gar nicht einzahlen
Der grösste Fehler. Selbst bei bescheidenem Einkommen lohnt sich der Steuerabzug. Wer CHF 7'258 einzahlt und 25% Grenzsteuersatz hat, spart sofort über CHF 1'800 Steuern. Das ist eine risikolose Sofortrendite von rund 25%.
2. Nur ein einziges Konto führen
Wie oben gezeigt: Mehrere Konten ermöglichen den gestaffelten Bezug und sparen bei der Auszahlung Tausende Franken an Steuern. Ab dem ersten Franken auf mehrere Konten verteilen.
3. Zu spät im Jahr einzahlen
Viele zahlen erst im Dezember ein. Bei Wertschriftenlösungen verschenkst du so bis zu 11 Monate Rendite. Richte am besten einen Dauerauftrag ein, der monatlich rund CHF 605 überweist (CHF 7'258 / 12).
4. Zu konservativ anlegen bei langem Horizont
Wer 25 oder 30 Jahre bis zur Pensionierung hat und alles auf dem Sparkonto lässt, verschenkt erhebliches Renditepotenzial. Bei langem Anlagehorizont sind Kursschwankungen kein Problem - sie gleichen sich historisch immer aus.
5. Nachzahlung vergessen
Seit 2026 kannst du Lücken nachholen. Prüfe jetzt, ob du 2025 den Maximalbetrag eingezahlt hast. Falls nicht: Lücke 2026 schliessen und den Steuerabzug mitnehmen.
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Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Säule 3a Maximalbetrag 2026?
Der Maximalbetrag für Angestellte mit Pensionskasse (BVG) beträgt CHF 7.258 pro Jahr (2026). Selbstständige ohne Pensionskasse können bis zu 20% des Nettoeinkommens, maximal CHF 36.288 pro Jahr einzahlen. Die Beträge werden regelmässig an die AHV-Renten angepasst.
Kann ich Säule 3a Beiträge nachzahlen?
Ja, neu ab 2026 ist eine begrenzte Nachzahlung möglich. Du kannst rückwirkend für bis zu 10 Jahre fehlende Einzahlungen nachholen, wenn du in dem betreffenden Jahr erwerbstätig warst und weniger als den Maximalbetrag eingezahlt hast. Der Nachzahlungsbetrag ist ebenfalls voll steuerlich abzugsfähig.
Wann und wie kann ich die Säule 3a beziehen?
Der Bezug ist regulär frühestens 5 Jahre vor dem Pensionsalter möglich (Männer: 59, Frauen: 59), oder bei Pensionierung, Selbstständigkeit, Erwerb von Wohneigentum, Auswanderung oder Invalidität. Der Bezug wird mit einem Vorsorgetarif (deutlich tiefer als Einkommenssteuer) besteuert.
Säule 3a Bank oder Versicherung - was ist besser?
Bankkonten (3a-Sparkonten oder 3a-Wertschriftendepots) sind flexibler und transparenter. Versicherungslösungen (3a-Lebensversicherungen) beinhalten eine Risikokomponente und sind weniger flexibel bei Kündigung. Für die meisten Sparer empfehlen sich Wertschriften-3a-Konten bei digitalen Anbietern (VIAC, Finpension, frankly) wegen der tieferen Kosten und höheren Rendite.
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Quellen
Alle Angaben basieren auf offiziellen Quellen. Hier kannst du die Fakten selbst prüfen:
- EFD - Höchstabzüge Säule 3a 2026: efd.admin.ch - Höchstabzüge 2026
- BSV - Die dritte Säule (inkl. Nachzahlung): bsv.admin.ch - Die dritte Säule
- ESTV - Zinssätze und Höchstabzüge: estv.admin.ch - Zinssätze
- BVV 3 - Verordnung Säule 3a (Fedlex): fedlex.admin.ch - BVV 3
- Kreisschreiben Nr. 18 ESTV: estv.admin.ch - Kreisschreiben