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BVG-Einkauf 2026: So sparst du legal Tausende Franken Steuern

Der freiwillige Einkauf in die Pensionskasse (2. Säule) ist eines der wirksamsten und am häufigsten unterschätzten Steueroptimierungsinstrumente in der Schweiz. Anders als viele denken, ist er nicht nur für kurz vor der Pensionierung stehende Personen relevant - sondern kann in jedem Lebensabschnitt erhebliche Steuerersparnisse bringen.

Das Prinzip: Du zahlst freiwillig Geld in deine Pensionskasse ein, schliesst damit eine Vorsorgelücke - und darfst den eingezahlten Betrag vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehen. Bei Bund, Kanton und Gemeinde gleichzeitig.

In diesem Guide erfährst du, wie der BVG-Einkauf funktioniert, wer ihn nutzen kann, was die 3-jährige Sperrfrist bedeutet und wie du die Strategie optimal einsetzt. Alle Zahlen sind für 2026 verifiziert.

Inhalt
  1. Was ist der BVG-Einkauf?
  2. Wie entsteht eine Vorsorgelücke?
  3. Wer kann einzahlen?
  4. Steuerersparnis: Rechenbeispiele 2026
  5. Die 3-jährige Sperrfrist - unbedingt beachten
  6. Einschränkungen und Sonderfälle
  7. Schritt-für-Schritt: So gehst du vor
  8. Optimaler Zeitpunkt für den Einkauf
  9. Häufige Fragen

Was ist der BVG-Einkauf?

Die berufliche Vorsorge (BVG, 2. Säule) ist in der Schweiz obligatorisch für Arbeitnehmende ab einem Jahreslohn von CHF 22'680 (Eintrittsschwelle 2026). Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen gemeinsam Beiträge ein, die auf dem individuellen Vorsorgekonto angespart werden.

Der freiwillige Einkauf ist eine zusätzliche, nicht obligatorische Einzahlung. Du kannst damit die Differenz zwischen deinem tatsächlich angespartem Guthaben und dem maximalen reglementarischen Guthaben deiner Pensionskasse ausgleichen. Diese Differenz nennt sich Vorsorgelücke.

Kernprinzip

Einkaufspotenzial = Maximales reglementarisches Guthaben - tatsächliches Altersguthaben

Beide Zahlen findest du auf deinem jährlichen Vorsorgeausweis, den deine Pensionskasse zusendet.

Was passiert mit dem eingezahlten Geld?

Das Geld fliesst direkt in dein Pensionskassenguthaben. Es wird mit dem BVG-Mindestzinssatz (2026: 1.25% im Obligatorium, überobligatorisch je nach Kasse) verzinst, ist nicht als Vermögen steuerbar und wächst steuerfrei bis zur Pensionierung. Bei der Auszahlung als Rente oder Kapital wird ein privilegierter Steuersatz angewendet.

Wie entsteht eine Vorsorgelücke?

Viele Versicherte wissen nicht einmal, dass sie eine Lücke haben. Lücken entstehen typischerweise in folgenden Situationen:

Zuzug aus dem Ausland

Wer erst mit 35 oder 40 in die Schweiz kommt, hat jahrelang keine Beiträge in die 2. Säule eingezahlt. Das maximale reglementarische Guthaben basiert aber auf einer vollständigen Beitragskarriere ab 25 Jahren.

Unterbrüche der Erwerbstätigkeit

Elternzeit, Krankheit, Weiterbildung, Sabbatical - jede Phase ohne versichertes Einkommen hinterlässt eine Lücke.

Lohnsteigerungen

Wer heute CHF 150'000 verdient, aber die ersten 10 Berufsjahre mit CHF 70'000 begann, hat weniger angespart als das Maximum für seinen aktuellen Lohn vorsieht.

Selbstständigkeit oder Teilzeit

Jahre ohne oder mit reduzierter PK-Anbindung führen zu Lücken. Auch eine Scheidung mit Übertragung von Pensionskassenguthaben (güterrechtliche Teilung) erzeugt eine neue Lücke.

Praxis-Tipp

Fordere deinen aktuellen Vorsorgeausweis bei deiner Pensionskasse an und schau auf die Zeile "Möglicher Einkaufsbetrag" oder "Einkaufspotenzial". Oft sind es Beträge zwischen CHF 20'000 und CHF 200'000 - manchmal sogar mehr.

Wer kann einen BVG-Einkauf tätigen?

Nicht jeder kann beliebig einzahlen. Die gesetzlichen Voraussetzungen sind klar geregelt:

Sonderregel für Neuankömmlinge aus dem Ausland

Wer noch nie einer Schweizer Pensionskasse angeschlossen war, darf in den ersten 5 Jahren maximal 20% des versicherten Jahreslohns pro Jahr einkaufen - auch wenn die Vorsorgelücke grösser ist. Ab dem 6. Jahr gilt das volle Einkaufspotenzial.

Beispiel Zuzug

Maria zieht 2025 aus Deutschland in die Schweiz und verdient CHF 130'000. Ihr versicherter Lohn beträgt CHF 103'540 (Bruttolohn minus Koordinationsabzug CHF 26'460). Ihr maximaler Einkauf 2025 und 2026: 20% von CHF 103'540 = CHF 20'708 pro Jahr. Ihre tatsächliche Lücke wäre viel grösser, aber die 5-Jahres-Regel greift.

Steuerersparnis: Rechenbeispiele 2026

Der Steuerabzug wirkt dreifach: Direkte Bundessteuer, Kantonssteuer und Gemeindesteuer. Weil das Schweizer Steuersystem progressiv ist, hängt die konkrete Ersparnis von Einkommen, Wohnort und persönlicher Situation ab.

Beispiel 1: Einkauf CHF 30'000, Einkommen CHF 120'000, Kanton Zürich

Steuerebene Grenzsteuersatz (ca.) Ersparnis auf CHF 30'000
Direkte Bundessteuer ca. 8.5% ca. CHF 2'550
Kantonssteuer Zürich ca. 14% ca. CHF 4'200
Gemeindesteuer (Mittelwert) ca. 9% ca. CHF 2'700
Total ca. 31.5% ca. CHF 9'450

Bei einem Einkauf von CHF 30'000 spart diese Person rund CHF 9'000 bis CHF 10'500 Steuern im Jahr der Einzahlung. Der Einkauf kostet netto also nur circa CHF 20'000 - die restlichen CHF 10'000 zahlt de facto der Fiskus.

Steuerersparnis nach Einkommensklasse (Kanton Zürich)

Einkommen Einkauf CHF 20'000 Einkauf CHF 50'000 Einkauf CHF 100'000
CHF 80'000 ca. CHF 5'600 ca. CHF 13'500 ca. CHF 24'000
CHF 120'000 ca. CHF 6'300 ca. CHF 15'750 ca. CHF 29'000
CHF 180'000 ca. CHF 7'400 ca. CHF 18'500 ca. CHF 35'000
CHF 250'000 ca. CHF 8'000 ca. CHF 20'000 ca. CHF 38'500

Die Werte sind Näherungen für Kanton/Stadt Zürich, verheiratet. In steuergünstigen Kantonen (Zug, Nidwalden, Schwyz) fällt die absolute Ersparnis tiefer aus, in steuerreichen Kantonen (Genf, Basel-Stadt, Bern) höher.

Optimierungs-Tipp

Überprüfe, ob du den Einkauf auf mehrere Jahre verteilen solltest. Wer CHF 80'000 Lücke hat, erzielt durch drei Einkäufe à CHF 27'000 über drei Jahre oft mehr Steuerersparnis als durch einen Einmaleinkauf - wegen der progressiven Wirkung. Besprich das mit einem Treuhänder.

Die 3-jährige Sperrfrist - unbedingt beachten

Das ist die wichtigste Regel beim BVG-Einkauf, und wer sie ignoriert, zahlt Steuern nach:

Achtung: Sperrfrist

Nach einem freiwilligen Einkauf kannst du das Kapital während 3 Jahren nicht als Kapitalleistung (Einmalbezug) beziehen. Tust du es trotzdem, wird der Steuerabzug rückwirkend aufgehoben - du zahlst die gesparten Steuern nach.

Die Sperrfrist gilt nicht für Rentenbezüge. Wer nach dem Einkauf regulär in Rente geht und die Rente wählt statt Kapital, ist nicht betroffen.

Was genau ist von der Sperrfrist betroffen?

Praxis-Beispiel Sperrfrist

Thomas plant, mit 63 Jahren vorzeitig in Pension zu gehen und sein PK-Guthaben als Kapital zu beziehen. Er tätigt im März 2026 einen Einkauf von CHF 60'000.

Wenn er erst nach dem 1. März 2029 das Kapital bezieht, ist alles in Ordnung. Wenn er bereits 2027 in Rente geht und Kapital bezieht, wird der Einkauf steuerlich rückgängig gemacht - er zahlt CHF 15'000-20'000 Steuern nach.

Fazit: Plane den Einkauf mindestens 3 Jahre vor dem geplanten Kapitalbezug.

Einschränkungen und Sonderfälle

WEF-Vorbezug blockiert den Steuerabzug

Hast du Geld aus der 2. Säule für Wohneigentum (WEF-Vorbezug) bezogen, musst du zuerst diesen Betrag zurückzahlen, bevor weitere Einkäufe steuerlich abziehbar sind. Der Einkauf selbst ist technisch möglich, aber der Steuerabzug ist blockiert, bis der WEF-Vorbezug vollständig zurückbezahlt ist.

Kein Einkauf über das Maximum hinaus

Der Einkauf ist auf die ausgewiesene Vorsorgelücke begrenzt. Eine Überfinanzierung der Pensionskasse ist gesetzlich nicht erlaubt. Prüfe deshalb vor dem Einkauf den aktuellen Stand deines Vorsorgeausweises - auch weil dein Arbeitgeber laufend Beiträge einzahlt und die Lücke schrumpft.

Kassa-Situationen der Pensionskasse beachten

Manche Pensionskassen haben einen Deckungsgrad unter 100% (Unterdeckung). In diesem Fall kann die PK den Einkauf ablehnen oder reduzieren. Bei schlechter Kassenlage lohnt sich auch ein Einkauf weniger attraktiv - das Geld ist dann grösserem Risiko ausgesetzt. Schau auf den Deckungsgrad und den technischen Zinssatz deiner Kasse.

Schritt-für-Schritt: So gehst du vor

  1. Vorsorgeausweis besorgen Fordere den aktuellsten Vorsorgeausweis bei deiner Pensionskasse an oder lade ihn vom Mitarbeiterportal herunter. Entscheidend ist die Zeile "Möglicher Einkaufsbetrag" oder "Maximales reglementarisches Guthaben".
  2. WEF-Situation klären Hast du einen WEF-Vorbezug laufen? Falls ja: Zuerst zurückzahlen, dann Einkauf planen. Deine Pensionskasse gibt dir Auskunft.
  3. Steuerersparnis berechnen lassen Nutze den Steuerrechner deines Kantons oder beauftrage einen Treuhänder. Wähle den optimalen Einkaufsbetrag - nicht immer ist der maximale Betrag der klügste.
  4. 3-Jahres-Plan erstellen Planst du in den nächsten 3 Jahren einen Kapitalbezug (Pensionierung, WEF, Auswanderung)? Dann den Einkauf entsprechend vorziehen oder verschieben.
  5. Einkaufsdokument bei der PK anfordern Kontaktiere deine Pensionskasse und erkläre, dass du einen freiwilligen Einkauf tätigen möchtest. Sie stellt dir ein Einkaufsdokument mit dem aktuellen Maximalbetrag aus.
  6. Überweisung tätigen Überweise den Betrag auf das im Dokument angegebene Konto deiner Pensionskasse. Wichtig: Die Zahlung muss im jeweiligen Steuerjahr (bis 31. Dezember) erfolgen.
  7. Bestätigung aufbewahren Du erhältst eine Bestätigung über den Einkauf. Diese legst du der Steuererklärung bei und trägst den Betrag im entsprechenden Feld ein (Kanton Zürich: Formular "Wertschriften und Guthaben" / Abzüge Vorsorge).

Optimaler Zeitpunkt für den Einkauf

Je früher, desto mehr Zinseszins

Wer mit 40 Jahren einzahlt, profitiert nicht nur vom einmaligen Steuerabzug, sondern auch von circa 25 Jahren Verzinsung und - bei Wohlfahrtsfonds mit Anlagekomponente - von Marktrenditen auf das eingezahlte Kapital. Wer mit 62 Jahren einzahlt, profitiert hauptsächlich vom Steuerabzug.

In Jahren mit hohem Einkommen einzahlen

Da der Grenzsteuersatz bei höherem Einkommen steigt, lohnt sich der Einkauf besonders in Jahren mit überdurchschnittlichem Einkommen: Bonusjahre, hohe Selbstständigeneinkommen, ausserordentliche Erträge. So wird der progressive Vorteil maximal genutzt.

Nicht im Jahr vor einem geplanten Kapitalbezug

Mindestens 3 Jahre vor dem geplanten Pensionierungsdatum (bei Kapitalbezug) kein neuer Einkauf mehr - oder das entsprechende Kapital als Rente beziehen.

Situation Empfehlung
Zuzug aus dem Ausland, Alter 35-45 Sofort prüfen, jährlich maximal 20% in ersten 5 Jahren
Lohnsteigerung (z.B. Beförderung) Sofort Vorsorgeausweis prüfen, neue Lücke nutzen
Hoher Bonus im aktuellen Jahr Noch vor Jahresende einzahlen, Steuereffekt maximieren
5-10 Jahre vor Pensionierung Grössten Einkauf jetzt, staffeln über mehrere Jahre
3 Jahre vor Pensionierung Kein Einkauf mehr wenn Kapitalbezug geplant
Scheidung mit PK-Teilung Neue Lücke entstand: Einkauf prüfen

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Häufige Fragen zum BVG-Einkauf

Kann ich den Einkauf in mehrere Tranchen aufteilen?

Ja. Du kannst dein Einkaufspotenzial auf mehrere Jahre verteilen und jedes Jahr einen Teilbetrag einzahlen. Jeder Teilbetrag ist im jeweiligen Steuerjahr voll abziehbar. Das kann steuerlich sinnvoll sein, wenn du dich damit gezielt in eine tiefere Progressionsstufe einkaufst.

Was passiert mit dem Geld, wenn ich die Stelle wechsle?

Bei einem Stellenwechsel wird das gesamte Pensionskassenguthaben (inkl. deiner freiwilligen Einkäufe) als Freizügigkeitsguthaben auf die neue Pensionskasse übertragen. Der Einkauf geht nicht verloren.

Ist der Einkauf auch für Grenzgänger möglich?

Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und einer Schweizer Pensionskasse angehören, können grundsätzlich einen Einkauf tätigen. Die steuerliche Behandlung hängt aber vom Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Wohnsitzland ab. Unbedingt beide Seiten (Schweizer und ausländisches Steuerrecht) prüfen lassen.

Kann ich Einkäufe auch für mein privates Konto in der 2. Säule machen?

Die 2. Säule ist an ein aktives Arbeitsverhältnis mit einer angeschlossenen Pensionskasse gebunden. Selbstständigerwerbende ohne eigene Pensionskasse können sich freiwillig der Auffangeinrichtung BVG anschliessen oder einer Branchenpensionskasse beitreten - und dann ebenfalls Einkäufe tätigen.

Ist der BVG-Einkauf sicherer als andere Anlagen?

Das Pensionskassenguthaben ist durch den BVG-Sicherheitsfonds geschützt - im Konkursfall einer Kasse sind die gesetzlichen Mindestleistungen gedeckt. Es ist eine der sichersten Anlageformen in der Schweiz, aber kein risikoloses Kapitalmarktprodukt. Der Deckungsgrad deiner Kasse gibt Auskunft über die finanzielle Gesundheit.

Weiterführende Artikel

Quellen

Alle Angaben basieren auf offiziellen Quellen. Hier kannst du die Fakten selbst prüfen:

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Vorsorgeberatung. Die Steuerersparnis-Beispiele sind Näherungswerte und können je nach persönlicher Situation, Kanton und Gemeinde erheblich abweichen. Für eine persönliche Beratung empfehlen wir einen Treuhänder oder Vorsorgespezialist. Stand der Informationen: Mai 2026.

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