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Lohnnebenkosten & Sozialversicherungsbeiträge Schweiz 2026

Alle Beitragssätze und Grenzbeträge 2026 auf einen Blick: AHV/IV/EO, ALV, BVG, UVG und Familienzulagen – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, mit Lohnnebenkosten-Beispiel und amtlichen Quellen.

Was kostet ein Angestellter wirklich – und was wird vom Lohn abgezogen? Diese Seite fasst die Schweizer Sozialversicherungsbeiträge 2026 kompakt zusammen: alle Sätze für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die wichtigsten Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge (BVG) und ein konkretes Lohnnebenkosten-Beispiel.

AHV/IV/EO gesamt
10,6 %
je 5,3 % AN / AG
ALV
2,2 %
bis CHF 148'200
Max. versicherter Lohn
CHF 148'200
ALV & UVG
BVG-Eintrittsschwelle
CHF 22'680
ab hier obligatorisch
Inhalt
  1. Beitragssätze 2026 (Arbeitnehmer & Arbeitgeber)
  2. BVG-Grenzbeträge & Altersgutschriften 2026
  3. Lohnnebenkosten-Beispiel
  4. Methodik & Definitionen
  5. Diese Daten zitieren / einbetten
  6. Quellen

Beitragssätze 2026 (Arbeitnehmer & Arbeitgeber)

VersicherungGesamtArbeitnehmerArbeitgeberBemessungsgrundlage
AHV (Alters-/Hinterlassenenvers.)8,70 %4,35 %4,35 %gesamter Lohn
IV (Invalidenversicherung)1,40 %0,70 %0,70 %gesamter Lohn
EO (Erwerbsersatz)0,50 %0,25 %0,25 %gesamter Lohn
AHV/IV/EO total10,60 %5,30 %5,30 %gesamter Lohn
ALV (Arbeitslosenvers.)2,20 %1,10 %1,10 %bis CHF 148'200
BVG (berufliche Vorsorge)altersabh.mind. 50 %mind. 50 %koordinierter Lohn
UVG Berufsunfall (BU)branchenabh.–100 %bis CHF 148'200
UVG Nichtberufsunfall (NBU)ca. 1–2 %100 %–bis CHF 148'200
Familienzulagen (FAK)ca. 1–3 %–100 %gesamter Lohn (kantonal)

AHV/IV/EO und ALV werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. BVG mindestens je zur Hälfte (Arbeitgeber oft mehr). NBU trägt i. d. R. der Arbeitnehmer, BU und FAK der Arbeitgeber. UVG- und FAK-Sätze variieren nach Versicherer, Branche und Kanton. Stand 1.1.2026.

Selbstständigerwerbende

Selbstständige zahlen AHV/IV/EO allein – maximal 10,0 % (sinkende Skala bei tieferen Einkommen). Sie sind nicht ALV-pflichtig und nicht obligatorisch UVG-versichert. Genaue degressive Sätze: Merkblatt 2.02 der AHV/IV (siehe Quellen).

BVG-Grenzbeträge & Altersgutschriften 2026

BVG-Grenzbetrag 2026Betrag
Eintrittsschwelle (ab hier obligatorisch)CHF 22'680
KoordinationsabzugCHF 26'460
Oberer Grenzbetrag (max. anrechenbarer Lohn)CHF 90'720
Maximal koordinierter LohnCHF 64'260
Minimal koordinierter LohnCHF 3'780

Altersgutschriften (Sparbeiträge) nach Alter

Altersgruppein % des koordinierten Lohns
25–34 Jahre7 %
35–44 Jahre10 %
45–54 Jahre15 %
55–65 Jahre18 %

Gesetzliche Mindest-Altersgutschriften (BVG-Obligatorium). Viele Pensionskassen bieten höhere, überobligatorische Beiträge. Sie werden mind. je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert.

Lohnnebenkosten-Beispiel: Bruttolohn CHF 80'000

Vereinfachtes Beispiel für eine 35-jährige angestellte Person (BU/NBU- und FAK-Sätze illustrativ, da versicherer-/kantonsabhängig):

PositionArbeitnehmerArbeitgeber
AHV/IV/EO (5,3 %)CHF 4'240CHF 4'240
ALV (1,1 %)CHF 880CHF 880
NBU (ca. 1,3 %) / BU (ca. 0,5 %)CHF 1'040CHF 400
BVG (10 % auf koord. Lohn 53'540, je 50 %)CHF 2'677CHF 2'677
FAK (ca. 1,5 %, nur AG)–CHF 1'200
Summe≈ CHF 8'837≈ CHF 9'397
Faustregel

Die Arbeitgeber-Lohnnebenkosten liegen typischerweise bei rund 12–18 % des Bruttolohns (AHV/IV/EO + ALV + BU + FAK + BVG-Anteil + Verwaltung). Ein Angestellter mit CHF 80'000 Bruttolohn kostet den Arbeitgeber also grob CHF 89'000–94'000 pro Jahr.

Methodik & Definitionen

Was die Zahlen bedeuten

Diese Daten zitieren / einbetten

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Quellen

Hinweis: Die Angaben basieren auf den Merkblättern der Informationsstelle AHV/IV, des BSV sowie den BVG-Grenzbeträgen 2026 und dienen der allgemeinen Orientierung. UVG- und FAK-Sätze variieren je nach Versicherer, Branche und Kanton; BVG-Beiträge je nach Pensionskasse. Das Lohnnebenkosten-Beispiel ist vereinfacht und illustrativ. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung durch eine Ausgleichskasse, Pensionskasse oder einen Treuhänder. Stand: 1. Januar 2026.

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