Wer in die Schweiz zieht, hat genau drei Monate Zeit, eine Krankenversicherung abzuschliessen. Diese Frist klingt entspannt - ist es aber nicht. Wer sie verpasst, wird vom Kanton zugeteilt, ohne Wahl des Anbieters oder Franchise. Zudem gilt die Versicherung rückwirkend ab Einreisedatum - auch wenn du die Prämien nicht bezahlt hast.
Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt, was du in den ersten 90 Tagen wissen musst: Welche Versicherung ist Pflicht, wie funktioniert das Modell, was kostet es, und wie wählst du die beste Option für dich.
- KVG-Versicherungspflicht - die Grundlagen
- Die 3-Monats-Frist: Was passiert bei Versäumnis?
- Versicherungsmodelle: Franchise, HMO, Hausarzt
- Was deckt die Grundversicherung ab?
- Zusatzversicherung: Lohnt sie sich?
- Kosten und Prämien 2026
- Krankenkassen vergleichen: So gehst du vor
- Ausnahmen und Sonderfälle
- Checkliste: Erste 3 Monate
KVG-Versicherungspflicht - die Grundlagen
In der Schweiz gilt das Krankenversicherungsgesetz (KVG). Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz ist verpflichtet, eine Grundversicherung nach KVG abzuschliessen. Das gilt unabhängig von Nationalität, Einkommen oder Gesundheitszustand. Kein Versicherer darf die Aufnahme in die Grundversicherung verweigern.
In der Grundversicherung herrscht Kontrahierungszwang: Jede Krankenkasse muss jede versicherungspflichtige Person aufnehmen - unabhängig von Alter, Vorerkrankungen oder Risiko. Kein Test, keine Gesundheitsfragen für die Grundversicherung.
Wer ist versicherungspflichtig?
Alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sind versicherungspflichtig, also:
- Zugewanderte aus EU/EFTA-Ländern mit Aufenthaltsbewilligung B oder C
- Personen mit Kurzaufenthaltsbewilligung L (bei Aufenthalt über 3 Monate)
- Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen
- Kinder ab Geburt
- Selbstständige und Angestellte gleichermassen
Nicht versicherungspflichtig in der Schweiz sind in der Regel:
- Grenzgänger (die in einem EU/EFTA-Land wohnhaft bleiben) - ausser sie beantragen es
- Diplomatisches Personal mit entsprechenden Privilegien
- Personen, die in der Schweiz weniger als 3 Monate bleiben (Kurzaufenthalt)
Die 3-Monats-Frist: Was passiert bei Versäumnis?
Du hast ab dem Datum deiner Einreise/Anmeldung in der Gemeinde 3 Monate Zeit, eine Krankenkasse zu wählen. Das klingt nach viel - aber der Alltag des Umzugs verschlingt diese Zeit schnell.
Wenn du die 3-Monats-Frist verpasst, wird dir der Kanton eine Krankenkasse zwangsweise zuweisen. Du kannst dann keinen Anbieter und keine Franchise selbst wählen. Ausserdem läuft die Versicherung rückwirkend ab deinem Einreisedatum - du bekommst also eine Prämienrechnung für die vergangenen Monate, auch wenn du noch gar keine Leistungen bezogen hast.
Zeitplan: Die ersten 90 Tage
Einreise und Gemeindeanmeldung
Ab heute läuft die 3-Monats-Frist für die Krankenversicherung. Melde dich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle an.
Prämien vergleichen
Nutze den offiziellen Vergleich unter priminfo.admin.ch. Definiere deine Franchise-Präferenz und dein Versicherungsmodell.
Krankenkasse auswählen und anmelden
Stelle den Antrag bei der gewählten Krankenkasse. Du brauchst: Ausweisnummer, Adresse, Einzugsdatum.
Bestätigung erhalten
Die Krankenkasse schickt dir die Versicherungspolice. Ab jetzt bist du offiziell versichert - rückwirkend ab Einreisedatum.
Versicherungsmodelle: Franchise, HMO, Hausarzt
Die Grundversicherung bietet verschiedene Modelle und Franchisehöhen. Deine Wahl beeinflusst die Prämie erheblich.
Franchise: So funktioniert sie
Die Franchise ist der Betrag, den du pro Jahr selbst bezahlst, bevor die Krankenkasse übernimmt. Erwachsene können zwischen folgenden Franchisen wählen:
| Franchise | Prämieneinsparung (ca.) | Empfohlen für |
|---|---|---|
| CHF 300 (Minimum) | - (Referenzprämie) | Chronisch Kranke, häufige Arztbesuche |
| CHF 500 | ca. CHF 5-10/Monat | Moderate Nutzung |
| CHF 1'000 | ca. CHF 20-30/Monat | Gelegentliche Arztbesuche |
| CHF 1'500 | ca. CHF 35-45/Monat | Selten zum Arzt |
| CHF 2'000 | ca. CHF 50-60/Monat | Gesunde, junge Erwachsene |
| CHF 2'500 (Maximum) | ca. CHF 70-100/Monat | Sehr gesunde Erwachsene |
Zusätzlich zur Franchise gibt es den Selbstbehalt: 10% der Kosten über der Franchise, maximal CHF 700 pro Jahr. Im Worst Case trägst du also Franchise + CHF 700 = maximal CHF 3'200 pro Jahr selbst.
Versicherungsmodelle
Neben der Franchise gibt es verschiedene Tarifmodelle, die die Prämie beeinflussen:
| Modell | Funktionsweise | Ersparnis (ca.) | Einschränkung |
|---|---|---|---|
| Standardmodell | Freie Arztwahl, keine Einschränkung | 0% | Keine |
| Hausarztmodell | Arzt deiner Wahl als Gatekeeper | ca. 8-15% | Erst Hausarzt, dann Spezialist |
| HMO | Behandlung in HMO-Praxis | ca. 10-20% | Nur HMO-Ärzte, regionale Verfügbarkeit |
| Telmed | Erstberatung per Telefon/App | ca. 10-15% | Erst telefonische Triage |
| Medbase/Sanitas Direkt | Ärztezentren-basiert | ca. 12-18% | Spezifische Anbieter |
Kombination aus hoher Franchise (CHF 2'500) + Telmed oder HMO-Modell kann die Prämie um bis zu CHF 200/Monat reduzieren - verglichen mit dem Standardmodell mit CHF 300 Franchise. Rechne durch, wie viel du typischerweise pro Jahr an Arztkosten hast.
Was deckt die Grundversicherung ab?
Die Grundversicherung nach KVG deckt alle medizinisch notwendigen Behandlungen. Das umfasst:
- Ambulante Behandlungen: Arztbesuche, Blutuntersuchungen, Röntgen, Ultraschall
- Stationäre Behandlungen: Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung
- Medikamente: Alle Arzneimittel auf der offiziellen Spezialitätenliste (SL)
- Mutterschaft: Alle Untersuchungen während Schwangerschaft und Geburt (keine Franchise!)
- Physio, Ergo, Logopädie: Bei ärztlicher Verordnung
- Psychotherapie: Bei delegierter Psychotherapie oder ab 2022 direkt beim Psychologen (angeordnete Psychotherapie)
- Zahnärztliche Notfallversorgung: Nur bei schwerer Erkrankung
- Vorsorgeuntersuchungen: Mammografie, Darmkrebsscreening, etc.
Nicht abgedeckt durch die Grundversicherung:
- Zahnbehandlungen (ausser medizinische Notfälle)
- Brillen und Kontaktlinsen (Kinder bis 18: Beitrag)
- Kieferorthopädie
- Heilbäder, Wellness, Fitness
- Auslandsbehandlungen über dem Schweizer Tarif
- Alternative Medizin (grösstenteils)
Zusatzversicherung: Lohnt sie sich?
Zusatzversicherungen sind freiwillig und ergänzen die Grundversicherung. Sie decken z.B. Halbprivat- oder Privatspital, Zahnarzt, Komplementärmedizin, Auslandsschutz oder Brillen ab.
Wichtige Unterschiede zur Grundversicherung
Bei Zusatzversicherungen gilt kein Kontrahierungszwang. Der Versicherer kann dich aufgrund von Vorerkrankungen ablehnen oder mit Vorbehalten aufnehmen. Deshalb gilt: Zusatzversicherungen so früh wie möglich abschliessen - am besten bei Zuzug, wenn du noch jung und gesund bist.
| Zusatzversicherung | Was ist inkludiert? | Kosten (ca./Monat) |
|---|---|---|
| Halbprivat | Zweibettzimmer im Spital, freie Arztwahl | CHF 40-80 |
| Privat | Einzelzimmer, Chefarztbehandlung | CHF 100-250 |
| Zahnarzt | 80% Erstattung bis CHF 3'000/Jahr | CHF 20-50 |
| Komplementärmedizin | Homöopathie, Osteopathie, TCM | CHF 10-30 |
| Ausland Erweitert | Repatriierung, Behandlung bis CHF 1 Mio weltweit | CHF 5-20 |
| Fitness & Prävention | Beitrag Fitness, Ernährungsberatung | CHF 10-25 |
Kosten und Prämien 2026
Die Krankenkassenprämien in der Schweiz sind 2026 erneut gestiegen. Die Höhe der Prämie hängt ab von: Wohnkanton, Prämienregion innerhalb des Kantons, Alter und gewähltem Modell/Franchise.
Durchschnittliche Monatsprämien Erwachsene (Standardmodell)
| Altersgruppe | Franchise CHF 300 | Franchise CHF 1'500 | Franchise CHF 2'500 |
|---|---|---|---|
| 18-25 Jahre | CHF 350 - 480 | CHF 290 - 400 | CHF 260 - 360 |
| 26-35 Jahre | CHF 390 - 560 | CHF 320 - 460 | CHF 290 - 410 |
| 36-45 Jahre | CHF 420 - 600 | CHF 350 - 500 | CHF 320 - 450 |
| 46-55 Jahre | CHF 480 - 680 | CHF 400 - 570 | CHF 370 - 520 |
| 56-65 Jahre | CHF 560 - 780 | CHF 470 - 650 | CHF 430 - 590 |
| 65+ Jahre | CHF 650 - 900 | CHF 550 - 760 | CHF 500 - 700 |
Kinder (bis 18 Jahre) zahlen rund CHF 100-150 pro Monat (Grundversicherung). Für Kinder gibt es keine Franchise-Wahl - sie zahlen grundsätzlich die Minimalfranchise von CHF 0 (bis 18 Jahre kein Selbstbehalt).
Prämienverbilligung (Subventionen)
Personen mit tiefem oder mittlerem Einkommen haben Anspruch auf eine Prämienverbilligung (PV). Diese wird kantonal geregelt und direkt mit der Krankenkasse verrechnet. Ungefähr 30% der Schweizer Bevölkerung erhalten Prämienverbilligung.
Ob du Anspruch hast, prüfst du beim kantonalen Sozialamt oder direkt beim Kanton nach Abgabe der Steuererklärung. Als Neuzuzüger im ersten Jahr: melde dich aktiv beim Kantonsamt an.
Krankenkassen vergleichen: So gehst du vor
Schritt 1: Offizielle Vergleichstools nutzen
Der Bund betreibt priminfo.admin.ch - den offiziellen, kostenfreien Prämienvergleich. Dort gibst du Wohnkanton, Prämienregion, Alter und gewünschtes Modell ein und bekommst alle Anbieter mit Preisen angezeigt.
Schritt 2: Qualitätsfaktoren beachten
Nicht nur die Prämie zählt. Achte auf:
- Kundenservice: Erreichbarkeit, Sprache, digitale App-Qualität
- Rückzahlungsgeschwindigkeit: Wie schnell werden Rechnungen erstattet?
- Zusatzversicherungsangebote: Willst du später kombinieren?
- Bankverbindung und Zahlungsart: IBAN-Lastschrift oder Rechnung?
Bekannte Schweizer Krankenkassen
- CSS: Grösstter Versicherer der Schweiz, starkes Netz
- Helsana: Günstige Hausarzt-Modelle, gute App
- Sanitas: Modern, digital, mit eigenen Zentren
- Concordia: Solide, günstiger in gewissen Kantonen
- KPT: Günstig, Direktversicherung
- Sympany: Online-Fokus
- Assura: Oft günstigste Prämien, einfacheres Angebot
- Swica: Starke Zusatzversicherungen, gutes Gesundheitsangebot
Ausnahmen und Sonderfälle
Grenzgänger
Grenzgänger (wohnhaft im EU-Ausland, arbeitend in der Schweiz) sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der Schweiz, können aber innerhalb der ersten 3 Monate das Optionsrecht ausüben und in ihrer heimischen Krankenkasse bleiben. Das Optionsrecht ist unwiderruflich.
Personen mit ausländischer Krankenversicherung
Wer aus einem EU/EFTA-Land kommt und dort bereits für die nächsten 3 Monate in einer Krankenkasse versichert ist (z.B. EHIC-Karte), kann die erste Zeit überbrücken - muss aber spätestens nach 3 Monaten eine Schweizer Krankenkasse haben.
Auslandsaufenthalte
Die Grundversicherung deckt Notfälle im Ausland bis zur doppelten Schweizer Vergütung. Für Langzeitaufenthalte im Ausland (mehr als 3 Monate) musst du die Krankenkasse informieren - du kannst die Versicherung dann eventuell sistieren.
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Checkliste: Krankenversicherung in den ersten 3 Monaten
Woche 1 nach Zuzug
- Einreisedatum notieren (ab hier läuft die 3-Monats-Frist)
- Gemeindeanmeldung erledigen (innerhalb 14 Tage)
- Wohnkanton und Prämienregion bestimmen
- Eigene Gesundheitssituation einschätzen (chronische Erkrankungen?)
Woche 2-3
- Prämienvergleich auf priminfo.admin.ch durchführen
- Franchise-Höhe entscheiden (CHF 300 bis CHF 2'500)
- Versicherungsmodell wählen (Standard, Hausarzt, HMO, Telmed)
- Mind. 3 Anbieter vergleichen (Prämie + Kundenbewertungen)
- Prämienverbilligung-Anspruch prüfen (Kanton)
Woche 4-6
- Bei gewählter Krankenkasse online anmelden
- IBAN für Prämienabzug hinterlegen
- Versicherungspolice und Versicherungsausweis (Krankenkassenkarte) erhalten
- Arzt in der Nähe suchen und registrieren (besonders bei Hausarztmodell)
- Ggf. Zusatzversicherung beantragen (je früher, desto besser)
Ab Monat 2
- Erste Prämienrechnung prüfen (Betrag, Deckungsdatum)
- Rückwirkende Deckung ab Einzugsdatum bestätigen
- Bisherige ausländische Krankenversicherung kündigen (wenn nicht mehr nötig)
- Grenzgänger-Optionsrecht prüfen (falls zutreffend)
Fazit
Die Krankenversicherungspflicht in der Schweiz ist klar und rigoros. Du hast 3 Monate Zeit - nutze diese Zeit klug. Vergleiche die Prämien, wähle eine passende Franchise und ein Modell, das zu deiner Arztnutzung passt. Wer sorgfältig wählt, kann bei gleicher Leistung bis zu CHF 150 pro Monat sparen. Und wer die Frist verpasst, zahlt drauf - ohne Wahlmöglichkeit.
Quellen
- BAG - Krankenversicherung: bag.admin.ch
- Priminfo - Prämienvergleich: priminfo.admin.ch
- AHV-IV: ahv-iv.ch
- Comparis - Krankenkassenvergleich: comparis.ch/krankenkassen